Der Bitcoin ist die bekannteste Kryptowährung der Welt und hat seit seiner Einführung 2009 eine massive Popularität und Marktbedeutung erreicht. Neben dem direkten Kauf von Bitcoin gibt es inzwischen auch Finanzprodukte wie Bitcoin-ETFs, die Anlegern den Zugang zur Kryptowährung erleichtern sollen. Doch was genau unterscheidet Bitcoin von einem Bitcoin-ETF, und welche Option eignet sich für welchen Anlegertyp? In diesem Artikel gehe ich auf die Unterschiede ein und beleuchte die jeweiligen Vor- und Nachteile sowie die damit verbundenen Risiken.
Bitcoin ist eine digitale Währung, die auf der Blockchain-Technologie basiert. Sie funktioniert dezentral, ohne zentrale Behörde wie eine Bank oder Regierung, und ermöglicht den direkten Transfer von Werten zwischen Nutzern.
Ein Bitcoin-ETF (Exchange Traded Fund) ist ein börsengehandelter Fonds, der die Wertentwicklung von Bitcoin abbildet, ohne dass Anleger die Kryptowährung selbst kaufen oder besitzen müssen.
Merkmal | Bitcoin | Bitcoin-ETF |
---|---|---|
Direkter Besitz | Ja, Anleger besitzen echte Bitcoin in ihrer Wallet. | Nein, Anleger besitzen Anteile am Fonds. |
Sicherheit | Verantwortung für die Sicherung liegt beim Anleger. | Wird von der Depotbank oder dem Anbieter übernommen. |
Regulierung | Keine zentrale Regulierung. | Regulierte Finanzprodukte mit Überwachung. |
Verfügbarkeit | Rund um die Uhr an Kryptobörsen handelbar. | Nur während Börsenöffnungszeiten handelbar. |
Volatilität | Sehr hoch. | Geringfügig abgeschwächt durch regulierte Märkte. |
Kosten | Transaktionsgebühren, Wallet-Sicherungskosten. | Verwaltungsgebühren des ETFs. |
Geeignet für:
Geeignet für:
Private Veräußerungsgeschäfte: Bitcoin wird in Deutschland als privates Wirtschaftsgut betrachtet. Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Bitcoin innerhalb eines Jahres nach Anschaffung unterliegen der Einkommensteuer, sofern der Gewinn die Freigrenze von 1.000 € pro Jahr übersteigt.
Steuerfreiheit nach Haltefrist: Wird Bitcoin länger als ein Jahr gehalten, sind die daraus erzielten Gewinne steuerfrei.
Verluste: Verluste aus dem Verkauf von Bitcoin können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.
Besteuerung von Bitcoin-ETFs:
Abgeltungsteuer: Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin-ETFs unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Teilfreistellung: Je nach Art des Fonds kann eine Teilfreistellung gelten, die einen bestimmten Prozentsatz der Erträge steuerfrei stellt. Dies soll eine Doppelbesteuerung vermeiden, da Fonds auf Fondsebene bereits Körperschaftsteuer zahlen.
Wichtige Hinweise:
Dokumentation: Als Anleger solltest Du alle Transaktionen sorgfältig dokumentieren, um die Haltefristen und Gewinne nachweisen zu können.
Steuerliche Beratung: Bitte beachte, dass sich steuerliche Gesetze ändern können und die individuelle steuerliche Situation von verschiedenen Faktoren abhängt. Aufgrund der Komplexität der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen und entsprechenden Finanzprodukten ist es ggf. ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.
Die Wahl zwischen Bitcoin und einem Bitcoin-ETF hängt stark von den individuellen Präferenzen, der Risikobereitschaft und dem Kenntnisstand des Anlegers ab. Bitcoin bietet direkte Kontrolle, Unabhängigkeit und das volle Potenzial der Kursgewinne, birgt aber auch größere Risiken und erfordert technisches Wissen. Ein Bitcoin-ETF hingegen ist ideal für Anleger, die eine regulierte, einfachere und sicherere Möglichkeit suchen, an der Wertentwicklung von Bitcoin teilzuhaben.
Für risikobereite Anleger mit technischem Know-how könnte der direkte Kauf von Bitcoin die bessere Wahl sein. Wer jedoch Sicherheit, Regulierung und Komfort bevorzugt, sollte einen Bitcoin-ETF in Betracht ziehen.
Details, wie du die technische Analyse für das Erkennen von Handelssignalen zum Kauf von Aktien und andere Anlageklassen sowie ETF anwenden kannst, erlernst du in der Passiver Geldfluss Academy – Aktien und Trading .
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Das Steuerthema wäre auch interessant gewesen. M. W. Ist Bitcoin nach einem Jahr steuerfrei. ETFs?
Vielen Dank für den Vorschlag! Den Artikel habe ich um die aktuelle Steuersituation ergänzt. Beachte aber, dass sich die Regelungen wieder ändern können.
Lieber Lars,
ich lese deine Artikel gerne, finde diesen hier aber flacher als dein übliches Niveau.
Punkt 1) Hierzulande gibt es keine Bitcoin-ETFs, weil hierzulande ETFs diversifizieren müssen. Und das geht schlicht nicht, wenn nur BTC drin sein soll, weswegen wir nur ETPs und ETNs haben. (ich weiß aber nicht, wie viel Unterschied das im Drumherum macht.)
Punkt 2) Die Volatilität unterscheidet sich zwischen direktem BTC und ETPs/ETNs praktisch nicht, d.h. das ist genauso ein Minuspunkt bei ETPs/ETNs. Der einzig wesentliche Unterschied in dieser Hinsicht ist, dass man außerhalb der Börsenöffnungszeiten zum Aussitzen verdammt ist - was oft gar nicht so verkehrt ist.
Punkt 3) Die Steuersituation für ETPs/ETNs ist nicht einheitlich. Es gibt solche mit physischem Herausgabeanspruch und solche ohne. Die mit Herausgabeanspruch werden genauso wie echte BTC besteuert, d.h. mit dem eigenen Einkommenssteuersatz bei Besitz bis 12 Monate und steuerfrei, wenn Besitz über 365 Tage.
D.h. auch, das der Broker bei solchen mit Herausgabeanspruch die Steuer nicht automatisch abzieht. Man muss das selber über seine eigene Steuererklärung machen.
Herzliche Grüße Walter
Lieber Walter,
vielen Dank für deine Anmerkungen und Ergänzungen. Gerade was die Steuerproblematik angeht, habe ich explizit einen Steuerberater genannt. Denn es werden sich immer mal wieder Steuerregelungen auch kurzfristig ändern. In einigen Monaten werde ich noch einmal eine Aktualisierung dieses Themas vornehmen.
Schöne Grüße
Lars