Bitcoin oder Bitcoin-ETF?

Bitcoin vs. Bitcoin-ETF: Unterschiede, Risiken und Anlegertypen

Der Bitcoin ist die bekannteste Kryptowährung der Welt und hat seit seiner Einführung 2009 eine massive Popularität und Marktbedeutung erreicht. Neben dem direkten Kauf von Bitcoin gibt es inzwischen auch Finanzprodukte wie Bitcoin-ETFs, die Anlegern den Zugang zur Kryptowährung erleichtern sollen. Doch was genau unterscheidet Bitcoin von einem Bitcoin-ETF, und welche Option eignet sich für welchen Anlegertyp? In diesem Artikel gehe ich auf die Unterschiede ein und beleuchte die jeweiligen Vor- und Nachteile sowie die damit verbundenen Risiken.


Was ist Bitcoin?

Bitcoin ist eine digitale Währung, die auf der Blockchain-Technologie basiert. Sie funktioniert dezentral, ohne zentrale Behörde wie eine Bank oder Regierung, und ermöglicht den direkten Transfer von Werten zwischen Nutzern.

Merkmale von Bitcoin:

  • Dezentralisierung: Transaktionen werden von einem Netzwerk aus Computern (Knoten) überprüft und aufgezeichnet.
  • Begrenzte Menge: Es können maximal 21 Millionen Bitcoin erstellt werden, was ihn zu einem knappen Gut macht.
  • Hohe Volatilität: Der Bitcoin-Kurs kann in kurzer Zeit stark schwanken.
  • Direkter Besitz: Wer Bitcoin kauft, besitzt sie direkt in einer Wallet und kann sie für Transaktionen oder als Wertspeicher verwenden.

Was ist ein Bitcoin-ETF?

Ein Bitcoin-ETF (Exchange Traded Fund) ist ein börsengehandelter Fonds, der die Wertentwicklung von Bitcoin abbildet, ohne dass Anleger die Kryptowährung selbst kaufen oder besitzen müssen.

Merkmale eines Bitcoin-ETF:

  • Einfache Investition: Er wird wie eine Aktie über traditionelle Börsen gehandelt.
  • Regulierung: ETFs sind regulierte Produkte, was Anlegern eine gewisse Sicherheit bietet.
  • Kein direkter Besitz: Anleger besitzen keine echten Bitcoin, sondern profitieren nur von deren Preisentwicklung.
  • Verwaltungsgebühren: ETFs erheben Gebühren für die Verwaltung des Fonds.
  • Hier bei JustETF eine Auswahl an Bitcoin-ETF.
  • Ein Bitcoin-ETF kann als Sondervermögen gelten, wenn er den gesetzlichen Anforderungen des Fondsrechts entspricht, was nicht auf alle zutrifft. Es ist daher wichtig, sich die spezifischen Fondsbedingungen und den Prospekt des Bitcoin-ETFs anzusehen, um sicherzustellen, dass der Schutz durch Sondervermögen tatsächlich gegeben ist

Unterschiede zwischen Bitcoin und Bitcoin-ETF

Merkmal Bitcoin Bitcoin-ETF
Direkter Besitz Ja, Anleger besitzen echte Bitcoin in ihrer Wallet. Nein, Anleger besitzen Anteile am Fonds.
Sicherheit Verantwortung für die Sicherung liegt beim Anleger. Wird von der Depotbank oder dem Anbieter übernommen.
Regulierung Keine zentrale Regulierung. Regulierte Finanzprodukte mit Überwachung.
Verfügbarkeit Rund um die Uhr an Kryptobörsen handelbar. Nur während Börsenöffnungszeiten handelbar.
Volatilität Sehr hoch. Geringfügig abgeschwächt durch regulierte Märkte.
Kosten Transaktionsgebühren, Wallet-Sicherungskosten. Verwaltungsgebühren des ETFs.

Für welchen Anlegertyp eignet sich welche Option?

Bitcoin:

Geeignet für:

  • Technikaffine Anleger: Wer sich mit der Blockchain-Technologie und Wallet-Sicherheit auskennt.
  • Risikobereite Investoren: Die hohe Volatilität kann große Gewinne, aber auch Verluste bringen.
  • Langfristige Anleger: Menschen, die an das langfristige Wachstumspotenzial von Bitcoin glauben.
  • Menschen, die ihre Unabhängigkeit schätzen: Als autarker Schutz gegen Währungsverfall oder politisch dystopische Risiken (digitales Zentralbankgeld).

Bitcoin-ETF:

Geeignet für:

  • Konservative Anleger: Die sich nicht mit der technischen Seite von Kryptowährungen auseinandersetzen möchten.
  • Traditionelle Investoren: Wer lieber in regulierte Produkte investiert und den Komfort von Börsen schätzt.
  • Diversifizierte Portfolios: Anleger, die Bitcoin als Teil eines diversifizierten Portfolios betrachten.

Risiken und Chancen

Risiken bei Bitcoin:

  1. Hohe Volatilität: Starke Kursschwankungen können zu großen Verlusten führen.
  2. Sicherheitsrisiken: Verlust von Private Keys oder Hackerangriffe auf Wallets.
  3. Regulatorische Unsicherheit: Gesetzliche Rahmenbedingungen können sich ändern.

Risiken bei Bitcoin-ETFs:

  1. Marktrisiko: Der Wert hängt von der Bitcoin-Entwicklung ab.
  2. Gebühren: Verwaltungs- und Handelsgebühren schmälern die Rendite.
  3. Kein echter Besitz: Anleger profitieren nicht von der Nutzung oder Lagerung von Bitcoin.

Chancen bei Bitcoin:

  • Potenziell hohe Renditen durch Kurssteigerungen.
  • Direkte Kontrolle über die Anlage.
  • Unabhängigkeit von traditionellen Finanzsystemen.

Chancen bei Bitcoin-ETFs:

  • Zugang zu Bitcoin über regulierte Kanäle.
  • Einfache Handhabung und keine technische Expertise erforderlich.
  • Geringere Sicherheitsrisiken durch institutionelle Verwahrung.

Besteuerung von Bitcoin:

  • Private Veräußerungsgeschäfte: Bitcoin wird in Deutschland als privates Wirtschaftsgut betrachtet. Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Bitcoin innerhalb eines Jahres nach Anschaffung unterliegen der Einkommensteuer, sofern der Gewinn die Freigrenze von 1.000 € pro Jahr übersteigt.

  • Steuerfreiheit nach Haltefrist: Wird Bitcoin länger als ein Jahr gehalten, sind die daraus erzielten Gewinne steuerfrei.

  • Verluste: Verluste aus dem Verkauf von Bitcoin können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

Besteuerung von Bitcoin-ETFs:

  • Abgeltungsteuer: Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin-ETFs unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

  • Teilfreistellung: Je nach Art des Fonds kann eine Teilfreistellung gelten, die einen bestimmten Prozentsatz der Erträge steuerfrei stellt. Dies soll eine Doppelbesteuerung vermeiden, da Fonds auf Fondsebene bereits Körperschaftsteuer zahlen.

Wichtige Hinweise:

  • Dokumentation: Als Anleger solltest Du alle Transaktionen sorgfältig dokumentieren, um die Haltefristen und Gewinne nachweisen zu können.

  • Steuerliche Beratung: Bitte beachte, dass sich steuerliche Gesetze ändern können und die individuelle steuerliche Situation von verschiedenen Faktoren abhängt. Aufgrund der Komplexität der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen und entsprechenden Finanzprodukten ist es ggf. ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.


Fazit

Die Wahl zwischen Bitcoin und einem Bitcoin-ETF hängt stark von den individuellen Präferenzen, der Risikobereitschaft und dem Kenntnisstand des Anlegers ab. Bitcoin bietet direkte Kontrolle, Unabhängigkeit und das volle Potenzial der Kursgewinne, birgt aber auch größere Risiken und erfordert technisches Wissen. Ein Bitcoin-ETF hingegen ist ideal für Anleger, die eine regulierte, einfachere und sicherere Möglichkeit suchen, an der Wertentwicklung von Bitcoin teilzuhaben.

Für risikobereite Anleger mit technischem Know-how könnte der direkte Kauf von Bitcoin die bessere Wahl sein. Wer jedoch Sicherheit, Regulierung und Komfort bevorzugt, sollte einen Bitcoin-ETF in Betracht ziehen.

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4 Antworten

  1. Paul sagt:

    Das Steuerthema wäre auch interessant gewesen. M. W. Ist Bitcoin nach einem Jahr steuerfrei. ETFs?

  2. LarsHattwig sagt:

    Vielen Dank für den Vorschlag! Den Artikel habe ich um die aktuelle Steuersituation ergänzt. Beachte aber, dass sich die Regelungen wieder ändern können.

  3. Walter sagt:

    Lieber Lars,

    ich lese deine Artikel gerne, finde diesen hier aber flacher als dein übliches Niveau.

    Punkt 1) Hierzulande gibt es keine Bitcoin-ETFs, weil hierzulande ETFs diversifizieren müssen. Und das geht schlicht nicht, wenn nur BTC drin sein soll, weswegen wir nur ETPs und ETNs haben. (ich weiß aber nicht, wie viel Unterschied das im Drumherum macht.)

    Punkt 2) Die Volatilität unterscheidet sich zwischen direktem BTC und ETPs/ETNs praktisch nicht, d.h. das ist genauso ein Minuspunkt bei ETPs/ETNs. Der einzig wesentliche Unterschied in dieser Hinsicht ist, dass man außerhalb der Börsenöffnungszeiten zum Aussitzen verdammt ist – was oft gar nicht so verkehrt ist.

    Punkt 3) Die Steuersituation für ETPs/ETNs ist nicht einheitlich. Es gibt solche mit physischem Herausgabeanspruch und solche ohne. Die mit Herausgabeanspruch werden genauso wie echte BTC besteuert, d.h. mit dem eigenen Einkommenssteuersatz bei Besitz bis 12 Monate und steuerfrei, wenn Besitz über 365 Tage.
    D.h. auch, das der Broker bei solchen mit Herausgabeanspruch die Steuer nicht automatisch abzieht. Man muss das selber über seine eigene Steuererklärung machen.

    Herzliche Grüße Walter

    • LarsHattwig sagt:

      Lieber Walter,

      vielen Dank für deine Anmerkungen und Ergänzungen. Gerade was die Steuerproblematik angeht, habe ich explizit einen Steuerberater genannt. Denn es werden sich immer mal wieder Steuerregelungen auch kurzfristig ändern. In einigen Monaten werde ich noch einmal eine Aktualisierung dieses Themas vornehmen.

      Schöne Grüße
      Lars

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