Rechtliche Stolperfallen für alle, die Online Geld verdienen

In den Artikelserien „Der Aufbau von passivem Einkommen neben dem Hauptberuf“ und „Passives Einkommen als Blogger“ hatte ich von einigen Möglichkeiten berichtet, sich in seinem Lieblingsthema zu positionieren und damit Geld, teilweise sogar passives Einkommen zu erzielen. Auf diese Weise kann man selbst als hauptberuflicher Angestellter sich ein zusätzliches Standbein aufbauen. Neben der Möglichkeit durch wiederkehrende Dividendenzahlungen aus Aktienbesitz, ist Online Geld verdienen ein zusätzlicher Weg, um Vermögenswerte zu erschaffen und wiederkehrende Einkünfte zu erhalten.

Wer heute beispielsweise einen Blog, einen Podcast oder YouTube-Kanal betreibt, muss selbst schon bei privater Nutzung einige Dinge beachten. Erst recht ist dies der Fall, wenn der Betreiber auf diese Weise auch Geld verdient. In diesem Gastartikel berichtet der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. über rechtliche Stolperfallen für alle, die Online Geld verdienen (wollen).

Blogger und Influencer: Stolperfallen für alle, die ihr Geld online verdienen

Jemand, der regelmäßig einen personifizierten Blog, Podcast oder YouTube-Kanal unterhält, berichtet in den meisten Fällen über ein Herzensthema, bei dem er eigenes Wissen und seine Erfahrung mit anderen Menschen teilen möchte. Selbst wenn ein finanzielles Interesse dabei zumindest eine Komponente spielt, wird Geld nie der Hauptantrieb für ein erfolgreiches Medium sein. Denn dazu muss der Betreiber viel zu sehr eigene Zeit in dieses Projekt investieren und gerade in Anfangszeiten fließt oft über Monate überhaupt kein Cent Geld. Dennoch sind insbesondere Influencer – also diejenigen mit einer größeren Anhängerschaft eines Blogs, Podcasts oder YouTube-Kanals – auch für die Werbeindustrie interessant.

Der finanzielle Wert von Influencern liegt für die Werbeindustrie in der Anzahl der Personen, die ihnen auf YouTube, Instagram oder Facebook folgen. Deren Follower sollen dahingehend beeinflusst werden, die Produkte, die Firmen den Influencern zur Verfügung stellen, zu kaufen. Beeinflusst werden Follower durch die gefühlte Nähe, die sie zu einem Influencer aufbauen, indem dieser sie regelmäßig virtuell an seinem Leben teilhaben lässt.

Für Blogger gilt Entsprechendes. Wer einen Blog regelmäßig liest, baut eine Bindung zu dessen Betreiber auf, wenn dieser sich seinen Followern authentisch und glaubwürdig verkauft. Der Bekanntheitsgrad einer Marke oder eines Produktes kann durch gezielte Bewerbung auf einer solchen Plattform erhöht werden. Werden Beiträge gesponsert, ist dies für den Leser oder Zuschauer häufig nicht sofort erkennbar. Fühlt er sich nicht beeinflusst, steht er der Marke oder dem Produkt sehr viel offener gegenüber. So viel zu den Grundzügen des Influencer-Marketings.

Werbung darf nur offen stattfinden, nicht verschleiert

Aus rechtlicher Sicht ist aber genau das ein Problem: Sowohl das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb als auch das Telemediengesetz legt fest, dass Werbung nicht verschleiert werden darf, sondern eindeutig als solche erkennbar sein muss. Geschieht das nicht, kann die Bandbreite der Konsequenzen von Abmahnungen und Unterlassungserklärungen zu Schadensersatzforderungen und Geldbußen reichen. Nichts davon ist billig: Für Schleichwerbung kann beispielsweise eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro anfallen. Die gleichen Folgen drohen übrigens auch bei Urheberrechtsverletzungen, weswegen Sie Ihre Beiträge stets dahingehend prüfen sollten.

Im Social-Media-Bereich gibt es noch keine festen Regelungen, wie etwa im Fernsehen. Hier wird ein Werbeblock eindeutig durch einen Werbetrenner gekennzeichnet und Produktplatzierungen werden mit einer Einblendung deutlich gemacht. Wollen Sie sich als Influencer aber nicht angreifbar machen, beachten Sie: Dem Leser oder Zuschauer muss zu jeder Zeit klar sein, ob es sich bei einer Produktempfehlung wirklich um eine Beurteilung des Bloggers, Podcasters oder YouTubers handelt oder um einen Werbepost, für den der Influencer eine entsprechende Gegenleistung erhalten hat. Das bloße Unterlassen der Kennzeichnung von Werbung kann schlimmstenfalls als Schleichwerbung ausgelegt werden.

Werbung ist im Übrigen nicht das einzig Problematische im Social-Media-Bereich: Laden Sie bei YouTube etwa regelmäßige Livestreams hoch, kann der Kanal gemäß Telemediengesetz unter Umständen als privater Rundfunksender eingestuft werden. Ist das der Fall, benötigen Sie zwingend eine Rundfunklizenz.

Online Geld verdienen - Smart Phone

Wer Online Geld verdienen möchte, muss natürlich ebenfalls einige rechtliche Dinge beachten. Bildquelle: pixabay.com

Aktuelle Datenschutzrichtlinien im Blog beachten!

Für einen Blog ist es unerheblich, ob er privat oder gewerblich geführt wird – er muss ein Impressum und eine Datenschutzerklärung nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben. Darin müssen Sie den Nutzer u. a. darüber aufklären, welche seiner personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden und welchem Zweck das dient. Diese Informationen müssen von allen Unterseiten aus abrufbar sein.

Die Datenschutzerklärung muss erweitert werden, wenn etwa Social-Media-Plugins auf der Website eingebunden werden, User Ihre Beiträge kommentieren können oder Sie Programme wie Google Analytics benutzen, um sich einen Überblick über Ihre Besucher zu verschaffen. Dem Nutzer muss außerdem die Möglichkeit gegeben werden, der Datenerhebung zu widersprechen. Auch eine SSL-Verschlüsselung ist empfehlenswert, denn sie erhöht die Datensicherheit auf Ihrem Blog.

Sind Sie unsicher, welche genauen Datenschutz-Richtlinien gelten, können Sie unter https://www.datenschutz.org/ weitere Informationen finden – etwa, was sich geändert hat, seitdem die DSGVO innerhalb der gesamten EU verbindlich ist.

Fazit: Checkliste für Blogger und Influencer

Die Checkliste, die Sie Ihrem Verhalten zugrunde legen sollten, wenn Sie in den genannten Bereichen online Geld verdienen wollen, beinhaltet zusammengefasst also Folgendes:

1. Werbung eindeutig kennzeichnen
2. Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen prüfen
3. ggf. Erwerb einer Rundfunklizenz
4. DSGVO-konforme Datenschutzerklärung erstellen
5. Links zu Impressum und Datenschutzerklärung im Menü oder im Footer des Blogs einfügen
6. Website DSGVO-gerecht gestalten (z. B. Sharing-Plugins, Tracking-Programme, Kommentarfunktion)
7. SSL-Verschlüsselung auf der Website verwenden

Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. wurde im August 2015 von Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin gegründet. Für den juristischen Laien steht einem grundlegenden Verständnis zumeist das „Juristendeutsch“ im Wege; entsprechende Recherchen gestalten sich in der Regel als zeitaufwendig und komplex. Ziel des Verbandes ist es daher, über zentrale rechtliche Themenkomplexe in einer verständlichen Sprache zu informieren. Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. stellt ausschließlich Informationsportale bereit, bietet jedoch keine Rechtsberatung an.

 

  • Die Zeiten einer knappen Kasse soll bei Ihnen der Vergangenheit angehören?
  • Ihr Geld soll endlich einmal hart für Sie arbeiten?
  • Sie möchten langfristig Vermögen aufbauen?
  • Sie möchten mehr zu passivem Einkommen erfahren?
  • Sie möchten sich über den aktuellen Status der Aktienmärkte informieren?
  • Sie möchten eine höhere Lebensqualität und mehr innere Zufriedenheit erreichen?

Falls Sie mindestens eine Frage mit „Ja“ beantworten konnten, tragen Sie sich in einen der kostenlosen Newsletter von finanziell umdenken ein.

Zum Weiterlesen:

Das könnte Dich auch interessieren...

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert