Bitcoin und der Fiskus: Was muss bei Kryptowährungen von steuerlicher Seite beachtet werden?

Kryptowährungen sind kein vorübergehendes Erscheinungsbild, sondern werden zukünftig ein weiteres etabliertes Zahlungsmittel sein. In immer mehr Ländern kann man bereits mit Bitcoins, bzw. Anteilen davon bezahlen und gegen Euro, US-Dollar oder anderes Zentralbankgeld tauschen. Wie fast immer, wenn etwas völlig Neues auftaucht, gibt es es zunächst einmal viel Euphorie und auch Übertreibungssituationen beim Umgang damit. Die Blase bei Kryptowährungen im Jahr 2017 wurde ähnlich groß aufgeblasen, wie bei neuen Technologie-Aktien am Neuen Markt zur Jahrtausend-Wende.

Während solcher Übertreibungsphasen wollen die Anhänger der neuen Technologie nicht viel davon wissen oder argumentieren, dass dieses Mal alles anders sei. Vor allem wimmelt es dann von Interessenten, die das schnelle Geld wittern. In der Realität wissen wir, dass im Jahr 2018 die Kurse für Bitcoin, Ethereum & Co mehr als zwei Drittel ihrer Höchstpreise verloren haben, so wie damals auch die Technologie-Börse.

Bitcoin und der Fiskus - Der Chart des Bitcoin in Euro von Juli 2017 bis Juli 2018

Der Chart des Bitcoin in Euro von Juli 2017 bis Juli 2018 Quelle der Grafik: Finanzen.net

Sobald die Übertreibung abgebaut worden ist, kann ein neuer und deutlich weniger volatiler Aufwärtstrend entstehen, ebenfalls ähnlich zu den Technologiewerten. Noch sind wir nicht soweit und die Frage bleibt offen, welche Kryptowährungen letztendlich die alternativen Währungen zum Zentralbankgeld und Gold werden. Auf der Seite Kryptowährungen als Geldanlage erfahren Sie mehr über Kryptowährungen, zum Mining und einen wertvollen Buchtipp zum Thema.

In diesem Gastartikel berichtet der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. darüber, was aus steuerlicher Sicht bei Kryptowährungen beachtet werden muss.


Wer zu Beginn des Krypto-Booms vor einigen Jahren die Zeichen gesehen und gehandelt hat und sich aktiv Einheiten der Kryptowährungen beschafft hat, kann heute potenziell auf ein Vermögen blicken. Doch wie sieht es mit den steuerlichen Verpflichtungen bei den Geschäften mit Bitcoin und Co. aus?
Bis vor kurzer Zeit war noch nicht klar, was auf Personen zukommt, die sich ihren virtuellen Sparstrumpf auszahlen lassen. Schnell steht der Vorwurf von Steuertricks oder gar der Steuerhinterziehung im Raum.

Doch wie wird der Erwerb von Kryptowährung beurteilt? Welche Behörden nehmen eine solche Bewertung vor und wie lässt sich ein Kryptovermögen in harte Währung umsetzen?
Diese Fragen stellen sich seitdem die ersten großen Beträge für Bitcoins gezahlt wurden. Inzwischen hat sich aber auch die Landschaft der Anbieter von Kryptowährungen verändert. Während es vor kurzer Zeit quasi nur Bitcoin gab, die die Medien und den Markt dominierten, existiert inzwischen eine Vielzahl von Diensten die nach den verschiedensten Logiken Token verteilen. Diese Token können zum Beispiel Bitcoin sein aber auch jede beliebige digitale Form annehmen.

Schwierigkeiten bei der Kontrolle von kryptographischen Wertsystemen

Eine Regelung für den Umgang mit Kryptowährungen zu finden, ist aus verschiedenen Gründen schwierig. Zum einen ist das Phänomen wie oben angesprochen jung und die Folgen können noch nicht vollständig abgeschätzt werden. Zum anderen ist die kryptographische Lagerung ein Dorn im Auge der Steuerprüfer. Die Gefahr der Verheimlichung ist hier sehr groß, da die Transaktionen bei den bekannten Systemen vorsätzlich verschlüsselt und gesichert sind.

Da auch der Besitzer die Token nur in seiner verschlüsselten Hardware Wallet hat, kann eine Einsicht leicht verhindert werden. Die Dezentralisierung des Systems macht es nur schwer kontrollierbar. Denn im Gegensatz zum klassischen Geldsystem können hier keine Banken in die Pflicht genommen werden, um Daten einzusehen und Vermögen nachzuweisen. Nichtsdestotrotz gibt es inzwischen Reglungen im Umgang mit dem Kryptogeld. Doch wer macht die Regeln?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist damit beauftragt, den Bereich der Finanzdienstleistungen zu kontrollieren und damit dem europäischen Ansatz der Finanzkontrolle zu genügen. Somit fällt es auch in den Verantwortungsbereich der Behörde, Finanzphänomene wie Bitcoin zu bewerten. Zwar ist die Kernaufgabe der Behörde die Überwachung von Banken und den Anbietern von Finanzdienstleistungen, da aber kein anderes Amt geeigneter ist, delegierte das Bundesministerium der Finanzen die Aufgabe an das BaFin.

Die Bedeutung von Kryptowährungen für Steuern und Abgaben

Nun stellt sich aber immer noch die Frage, wie Bitcoins steuerlich zu bewerten sind. Nach reiflicher Überlegung hat das BaFin virtuelle Währungen wie Bitcoins als Rechnungseinheit und damit im Rahmen des Kreditwesengesetzes als ein Finanzinstrument qualifiziert. Doch welche Folgen hat das für den Umgang mit virtuellen Währungen? Die Folgen dieser Einordnung sind umfassender als sie in einem kurzen Ratgeber dargestellt werden können. Dennoch lassen sich die wichtigsten Regelungen benennen, die nun greifen.
Während der Handel zwischen Privatpersonen und das Mining von Bitcoin nicht näher kontrolliert werden, ist der Betrieb einer Handelsplattform oder Börse erlaubnispflichtig. Eine solche Erlaubnis kann beim BaFin beantragt werden und kommt mit einer Reihe an Verpflichtungen und Auflagen. Diese beziehen sich auf die Dokumentations- und Sorgfaltspflichten der Finanzdienstleister. Doch was sollten Privatpersonen beachten, die vielleicht einen kleinen Mining-Server betreiben oder anderweitig mit Coins zu tun haben, ohne für eine Finanzprüfung relevant zu sein?

Sollten Sie privat über Bitcoins verfügen, brauchen Sie sich nicht fürchten. Solange keine kommerzielle Gewinnerzielungsabsicht hinter dem Betreiben steht, müssen auch keine steuerlichen oder finanzrechtlichen Maßnahmen erwartet werden. Während von steuerrechtlicher Seite keine Bedenken bestehen, können Bitcoin von anderen Ämtern anders bewertet werden. Das kann z. B. bei der Geltendmachung von Sozialansprüchen zu Problemen führen.

Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. wurde im August 2015 von Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin gegründet. Für den juristischen Laien steht einem grundlegenden Verständnis zumeist das „Juristendeutsch“ im Wege; entsprechende Recherchen gestalten sich in der Regel als zeitaufwendig und komplex. Ziel des Verbandes ist es daher, über zentrale rechtliche Themenkomplexe in einer verständlichen Sprache zu informieren. Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. stellt ausschließlich Informationsportale bereit, bietet jedoch keine Rechtsberatung an.

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